AGB'S

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrtechnikkurse

 

 

I. Abschluss des Vertrages für einen Fahrtechnikkurs

 

1. Mit der Anmeldung, die schriftlich, per Email, mündlich oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde der Firma: Mountainbike-Schule-Stuttgart, den Abschluss eines Vertrages für die Veranstaltung eines Fahrtechnikkurses verbindlich an.

 

2. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter in Form einer Anmeldebestätigung zustande. Der Kunde erhält mit oder unverzüglich nach Vertragsschluss eine mündliche, telefonische, per Email geschickte oder schriftliche Bestätigung für die Teilnahme am Fahrtechnikkurs. Gültig ist die Annahme mit der Absendung der Bestätigung.

 

3. Weicht die Vertragsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das der Veranstalter 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden ist und das der Kunde innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (Zahlung der Anzahlung bzw. des gesamten Preises) annehmen kann.

 

II. Teilnahmegebühr

 

Die Teilnahmegebühr ist vom Kunden direkt an den Veranstalter zu bezahlen. Die Bezahlung erfolgt wahlweise durch Überweisung oder Barzahlung. Der Kursbetrag ist vor Antritt des Fahrtechnikkurses fällig. Rücktrittsgebühren sind sofort fällig.

 

III. Rücktritt 

 

Bis 14 Tage vor Kursbeginn von 1- und 2- Tageskursen bzw. Tagesausfahrten gilt ein kostenloses Rücktrittsrecht. Bei kürzerfristigen Rücktritten des Kunden behält der Veranstalter sich vor, je nach Aufwand eine Stornogebühr von bis zu 75% des Vertragswertes einzubehalten. Erfolgt die Rücktrittserklärung des Kunden erst innerhalb der letzten vier Wochentage vor Kursbeginn oder erfolgt keine Rücktrittserklärung seitens des Kunden, so ist seine volle Teilnahmegebühr fällig, sofern vom Veranstalter nichts anderes mitgeteilt wird.

 

IV. Leistungen 

 

Unsere Leistungen ergeben sich aus der beiliegenden Leistungsbeschreibung. Nebenabreden, Wünsche, Vereinbarungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

 

V. Teilnahmebedingungen

 

 Der Veranstalter benötigt für den Fahrtechnikkurs eine Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen. Der Veranstalter kann daher bei Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl bis zum 7. Tag vor Seminarbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestanzahl von 4 Personen nicht erreicht wird.

 

VI. Nichtdurchführung wegen höherer Gewalt 

 

Wird das Seminar in Folge bei Vertragsschluss durch nicht voraussehbarer, höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so dass der Fahrtechnikkurs unmöglich oder unzumutbar wird, können die Veranstalter den Vertrag kündigen. Die bereits geleistete Zahlungen werden umgehend zurückerstattet.

 

VII. Haftung und Teilnahmegenehmigung 

 

1. Jeder Teilnehmer des Fahrtechnikkurses ist an die für die Durchführung des Fahrtechnikkurses erforderlichen Anweisungen der Fahrtechniktrainer gebunden. Er haftet für Schäden, die durch Nichtbeachtung solcher Anweisungen oder entsprechenden Verhalten entstehen. Jeder Seminarteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass andere Teilnehmer nicht gestört und gefährdet werden. Bei wiederholten groben Verstößen gegen die Anordnungen des Ausbildungsleiters kann dieser den Teilnehmer vom Training ausschließen. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnehmergebühr besteht in einem solchen Fall nicht.

 

2. Am Fahrtechnikseminar kann nur teilnehmen, wer voll fahrtüchtig ist. Jede Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit, insbesondere durch Alkohol oder Medikamente, führt zum Ausschluss vom Training.

 

3. Die Teilnehmer verpflichten sich während des Fahrtechniktrainings die erforderliche Schutzkleidung, insbesondere einen Fahrradhelm, zu tragen. Ohne Fahrradhelm wird jeder Teilnehmer vom Kurs ausgeschlossen, ein Recht auf Rückzahlung der Kursgebühr besteht nicht.

 

4. Den Teilnehmern ist bekannt, dass Mountainbikefahren eine gefährliche Sportart ist, die ein hohes Unfall- und Verletzungsrisiko in sich birgt. Die Teilnehmer verzichten daher auf die Geltendmachung von deliktischen und vertraglichen Ansprüchen – außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – gegenüber dem Veranstalter.

 

5. Die Teilnehmer verzichten – außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - gegenseitig auf Ersatz etwaiger Unfallschäden, soweit diese nicht durch irgendeine Versicherungsleistung auszugleichen sind.

 

6. Schadensfälle während der Veranstaltung sind unmittelbar dem Fahrtechniktrainer zu melden.

 

VIII. Allgemeines

 

1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen wird nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.

 

2. Abweichungen vom schriftlichen Angebot oder den Bedingungen bedürfen ebenso wie ergänzende Vereinbarungen zu ihrer Rechtsgültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.

 

3. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Waiblingen.

 

4. Vertragspartner für den Abschluss des Fahrtechniktrainings ist die Mountainbike-Schule-Stuttgart, Danziger Platz 6, 71332 Waiblingen, Inhaber Tom Hezinger.