ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

I. Abschluss des Vertrages für einen Fahrtechnikkurs

  1. Mit der Anmeldung, die schriftlich, per Email, mündlich oder telefonisch vorgenommen werden kann, aber hauptsächlich über das Online-Buchungstool der Website durchgeführt wird, bietet der Kunde dem Veranstalter: Daniel Daya, den Abschluss eines Vertrages für die Veranstaltung eines Fahrtechnikkurses verbindlich an.

  2. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter in Form einer Anmeldebestätigung zustande. Der Kunde erhält mit oder unverzüglich nach Vertragsschluss eine schriftliche Bestätigung für die Teilnahme am Fahrtechnikkurs. Gültig ist die Annahme mit der Absendung der Bestätigung.

  3. Gegenstand des Vertrages ist ein Fahrtechnikkurs für Mountainbike Anfänger und Wiedereinsteiger. Der Kurs oder die Kurse beinhalten:
    3.1. Kurs: Dauer ca. 3 Stunden, Testen des Leistungsvermögens, Erlernen der Grundtechniken
    3.2. Umsetzung der Lerninhalte im Gelände

  4. Der Teilnehmer erklärt hiermit mindestens 18 Jahre alt zu sein, bzw. gibt schriftliche Zustimmung der Sorge-/Erziehungsberechtigten durch Unterschrift unter diesem Vertrag erteilt zu haben
    4.1. unter keinen gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu leiden, die der Teilnahme entgegen stehen könnten,
    4.2. vor dem Kurs, noch während des Kurses berauschende Mittel ( insbesondere Alkohol, Stoffe die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen, Medikamente etc. ) zu sich genommen zu haben, die geeignet sind, die Fahr- und Leistungsfähigkeit des Teilnehmers während des Kurses zu beeinträchtigen.

II. Teilnahmegebühr / Zahlung

Die Teilnahmegebühr ist vom Kunden direkt und per Vorkasse an den Veranstalter zu bezahlen. Die Bezahlung erfolgt durch PayPal oder per Kreditkarte. Der Kursbetrag ist bei Buchung des Fahrtechnikkurses fällig. Rücktrittsgebühren sind sofort fällig.

III. Rücktritt / Umbuchung

Rücktritt von einer gebuchten Veranstaltung ist nur schriftlich per E-Mail an info@danieldaya.com möglich. Die Abmeldung wird wirksam an dem Tag, an dem sie bei dem Veranstalter eingeht.

MTB Fahrtechnik Kurse können wie folgt kostenpflichtig storniert werden:

  • bis 14 Tage vor Kursbeginn = 15 % des Preises sind zu zahlen

  • bis 3 Tage vor Kursbeginn = 50 % des Preises sind zu zahlen

  • bis 1 Tag vor Kursbeginn = 75 % des Preises sind zu zahlen

  • bei Nichtantritt = 100 % des Preises sind zu zahlen

Alternativ zur Stornierung, können die Kurse wie folgt kostenfrei umgebucht werden:

  • bis 5 Tage vor Kursbeginn = kostenfreie Umbuchung auf einen anderen Termin per Selbstservice über das Online Buchungsportal.

IV. Leistungen 

Unsere Leistungen ergeben sich aus der beiliegenden Leistungsbeschreibung. Nebenabreden, Wünsche, Vereinbarungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

 

V. Teilnahmebedingungen

Der Veranstalter ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn ein Fahrtechniktrainer, der nicht ersetzbar ist, kurzfristig erkrankt oder die Wetterbedingungen eine Durchführung nicht ermöglichen. Der Kunde erhält sodann die eingezahlte Gebühr in voller Höhe zurück oder wird kostenfrei auf einen anderen Termin umgebucht.

Teilnahme am Kurs:

  1. Die Zeichnung eines Haftungsverzichts durch alle Kursteilnehmer wird zwingend vorausgesetzt.

  2. Es besteht Helmpflicht für alle Teilnehmer. Teilnehmer ohne Helm werden vom Training ausgeschlossen.

  3. Weitere Protektoren zum eigenen Schutz (Brust- und Rückenprotektor, Knieschoner, Ellenbogenschoner, Handschuhe etc.) und geeignetes, festes Schuhwerk werden ebenfalls empfohlen.

  4. An den MTB-Fahrtechniktrainings kann nur teilnehmen, wer voll fahrtüchtig ist. Jegliche Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit, insbesondere durch Alkohol, Medikamente oder Drogen, führt zum Ausschluß vom Training.

  5. Teilnehmen kann man nur mit geeignetem Material. Das heißt: Dringend empfohlen ist ein Mountainbike mit geländetauglicher Ausstattung. Dabei ist zu bedenken, dass das Training teilweise in unbefestigtem oder auch unwegsamem Gelände durchgeführt wird. Zudem kann entsprechendes Wetter den Untergrund weicher, rutschiger und tiefer machen. Somit ist auf gutes Reifenmaterial besonders zu achten. Bei einem kurzen Check durch den Trainer vor Beginn des Trainings, wird die Ausstattung des Bikes begutachtet.

 

VI. Nichtdurchführung wegen höherer Gewalt 

Wird die Veranstaltung in Folge bei Vertragsschluss durch nicht voraussehbarer, höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so dass der Fahrtechnikkurs unmöglich oder unzumutbar wird, können die Veranstalter den Vertrag kündigen. Die bereits geleistete Zahlungen werden umgehend zurückerstattet.

 

VII. Haftung und Teilnahmegenehmigung 

  1. Jeder Teilnehmer des Fahrtechnikkurses ist an die für die Durchführung des Fahrtechnikkurses erforderlichen Anweisungen der Fahrtechniktrainer gebunden. Er haftet für Schäden, die durch Nichtbeachtung solcher Anweisungen oder entsprechenden Verhalten entstehen. Jeder Seminarteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass andere Teilnehmer nicht gestört und gefährdet werden. Bei wiederholten groben Verstößen gegen die Anordnungen des Ausbildungsleiters kann dieser den Teilnehmer vom Training ausschließen. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnehmergebühr besteht in einem solchen Fall nicht.

  2. Am Fahrtechnikseminar kann nur teilnehmen, wer voll fahrtüchtig ist. Jede Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit, insbesondere durch Alkohol oder Medikamente, führt zum Ausschluss vom Training.

  3. Die Teilnehmer verpflichten sich während des Fahrtechniktrainings die erforderliche Schutzkleidung, insbesondere einen Fahrradhelm, zu tragen. Ohne Fahrradhelm wird jeder Teilnehmer vom Kurs ausgeschlossen, ein Recht auf Rückzahlung der Kursgebühr besteht nicht.

  4. Den Teilnehmern ist bekannt, dass Mountainbikefahren eine gefährliche Sportart ist, die ein hohes Unfall- und Verletzungsrisiko in sich birgt. Die Teilnehmer verzichten daher auf die Geltendmachung von deliktischen und vertraglichen Ansprüchen – außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – gegenüber dem Veranstalter.

  5. Die Teilnehmer verzichten – außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - gegenseitig auf Ersatz etwaiger Unfallschäden, soweit diese nicht durch irgendeine Versicherungsleistung auszugleichen sind. 

  6. Schadensfälle während der Veranstaltung sind unmittelbar dem Fahrtechniktrainer zu melden.

 

VIII. Allgemeines

  1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen wird nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. 

  2. Abweichungen vom schriftlichen Angebot oder den Bedingungen bedürfen ebenso wie ergänzende Vereinbarungen zu ihrer Rechtsgültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.

  3. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Bergisch Gladbach. 

  4. Vertragspartner für den Abschluss des Fahrtechniktrainings ist die Daniel Daya, Bergisch Gladbach. Inhaber: Daniel Richartz.